1. Allgemeines
a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) sind
für alle geschäftlichen Beziehungen, Angebote, Lieferungen, Zahlungen
und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Geschäftspartnern rechtsverbindlich.
Diese AGB gelten auch für alle Rechtsgeschäfte, die während der
bestehenden Geschäftsverbindung ohne nochmalige Beifügung der
Bedingungen oder ohne abgermaligen Hinweis darauf durchgeführt werden.
Abweichende
Vereinbarungen oder Ergänzungen seitens unserer Geschäftspartner,
telefonische und mündliche Abmachungen, auch unserer Vertreter, sind nur
dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
b) Sind diese AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden
oder unwirksam, so bleiben der Vertrag sowie die Bedingungen selbst im
übrigen gleichwohl wirksam. Soweit Bestimmungen nicht
Vertragsbestandteilgeworden oder unwirksam sind gelten diese durch die
entsprechenden gesetzlichen Vorschriften ersetzt.
c) Wir sind berechtigt, sämtliche Daten über den Kunden im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, die wir um Zusammenhang mit
der Geschätsverbindung vom Auftraggeber selbst oder von Dritten
erhalten.
2. Angebot
a) Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt
erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Maßgebend
sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise, soweit nicht kraft
zwingender Gesetzesvorschrift anders gilt. Die Preise verstehen sich ab
Lager oder Lieferwerk und schließen die Kosten für Verpackung, Fracht,
Auf- und Abladen, Transport, Versicherung, Aufstellung. Montage und
Inbetriebnahme sowie Bedienungsanweisung nicht ein.
b) Unser Mindestrechnungsbetrag beträgt 75,.Euro. Sollten auf
ausdrücklichen Wunsch des Bestellers kleinere Mengen zum Versand kommen,
behalten wir uns die Berechnung eines Mindermengenzuschlags vor.
3. Lieferung
a) Liefertermine und -fristen beginnen erst nach Klarlegung aller Einzelheiten des Auftrages,
Bestätigung durch uns sowie dem Eingang eventuell vereinbarter Anzahlungen, Vorauskassen oder ähnlichem
b) Feste Leistungszeiten gelten nur dann als vereinbart, wenn sie in der schriftlichen Auftragsbestätigung zugesichert sind.
c) Bei Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik,
aussperrung oder unverschuldete Betriebstörung (auch bei unseren
Zulieferern) verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum bis zu
Behebung der Störung. Nach unserer Wahl können wir in einem solchen Fall
auch unter Ausschluß jedweder Ersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten.
Gegenüber Kaufleuten usw. sind wir auch zum teilweisen Rücktritt in
denselben Weise berechtigt. d) In allen übrigen Fällen eines von uns zu
vertretenden Leistungsverzuges kann der Kunde nach furchlosem Ablauf
einer Nachfrist von 3 Monaten vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfrist
muß schriftlich mit Einschreiben gesetzt werden un beginnt mit dem
nachgewiesenen Zugang des Nachfristverlangens bei uns.
4. Schutzrechte
Zeichnungen,
Entwürfe und Unterlagen, besonders zur Erarbeitung technischer
Lösungsvorschläge, darf der Empfänger irgendwelchen dritten Personen,
inbesondere Konkurrenzfirmen, nicht bekanntgeben. Zuwiderhandlungen
verpflichten zum vollen Schadensersatz und berchtigen uns zum vollen
Rücktritt von allen mit dem Empfänger irgendwelchen dritten Personen,
insbesondere Konkurrenzfirmen, nicht bekanntgeben. Zuwiederhandlungen
verpflichten zum vollen Schadensersatz und berechtigen uns zum vollen
Rücktritt von allem mit dem Empfänger geschlossenen Lieferverträgen. Zu
dem Angebot gehörende Zeichnungen, Unterlagen und Muster sind sofort
zurückzugeben, wenn das Angebot nicht zu Auftragserteilung führt.
Es ist
ausschließlich Sache des Bestellers, sich darüber zu versichern, ob die
uns in Auftrag gegebenen Gegennstände nicht Schutzrechte Dritter
verletzten. Demgemäß hat uns der Besteller in allen Fällen für Ansprüche
schadlos zu halten die uns bei der Ausführung des Auftrages von seiten
Dritter Verletzung von Schutzrechten erwachsen. Unsere Katalogausgabe
steht unter urheberrechtlichem Schutz. Das Manuskript und die
Abbildungen sind unser Eigentum. Nachdruck, auch auszugsweise, sowie die
fotografische Verwendung für anderweite Zwecke ist nur mit unserer
ausdrücklichen und schriftlichen Genhmigung gestattet. Verstoße
hiergegen berechtigen uns zu Schadensersatzansprüchen.
5. Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferte
Ware bleibt unser Eigentum bis zur volltständigen Bezahlung unserer
sämtlichen, auch der künftig erst enstehenden Forderungen gegen den
Besteller aus der Geschäftsverbindung. Sie darf weder verpfändet noch
zur Sicherung übereignet werden.
b) Der Besteller hat
bei Pfändungsersuchen Dritter auf unser Eigentum hinzuweisen und uns
nach erfolgter Pfändung unverzüglich Mitteilung zu machen.
Der Besteller ist
berechtigt, die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes
weiterzuveräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die hierbei
entandenen
Forderungen,
einschließlich etwaiger Neben- und Sicherheitsregelungen tritt er
bereits jetzt an uns ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware
unbearbeitet oder verarbeitet und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer
verkauft wird. Die abgetretenen Forderungen dienen zur
Sicherheitsregelungen tritt er bereits jetzt an uns ab, und zwar
gleichgültig, ob die Vorbehaltsware unbearbeitet oder verarbeitet und ob
sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird. Die abgetretenen
Forderungen dienen zur Sicherung unserer Ansprüche in Höhe der jeweils
verkauften Vorbehaltsware. Bei verarbeitung mit nicht uns gehörenden
Waren durch den Besteller steht uns das Eigentum an der neuen Ware zu,
in dem Forderungen gegenüber Dritten usw. zu geben und alle
erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
c) Stellt sich nach
Lieferung heraus daß unser Vergütungsanspruch wegen Vermögensverfalls
des Bestellers oder in sonstiger Weise (insbesondere bei innerhalb der
letzten zwei Jahre vor Lieferung erfolgter Eintragung in
das Schuldnerverzeichnis, Anträgen auf Eröffnung des Konkurs- oder
Vergleichverfahrens) ernsthaft gefährdet ist, können wir wahlweise
Rücktritt vom Vertrag erklären Sicherheitsleistungen oder Sofortkasse
verlangen. Bei Rücktritt entfallen jedwede Ansprüche des Kunden.
Verlangen wir Sicherheit oder Sofortkasse, so verlängert sich die
Leistungszeit automatisch um den Zeitraum, bis die angefordere Leistung
endgültig zu unserer uneingeschränkten verfügung steht.
d) Die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere durch Rücknahme
der Ware, die im Falle des Zahlungsverzuges oder der Gefährung unsereres
Eigentumsanspruches zulässig ist, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag,
soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet. Unbeschadet der
Zahlungsverpflichtung des Bestellers sind wir berechtigt, die
zurückgenommene Ware freihändig bestens zu verkaufen und den Erlös
gutzuschreiben oder Verrechnung zu Markt-oder Ankaufswert abzüglich
Bearbeitungskosten vorzunehmen.
6. Gewährleistung
a) Wir
leisten für die von uns gelieferten Erzeugnisse Gewähr gemäß den
Bedingungen unserer Vorlieferanten; für Handelsware, Eigenzeugnisse,
Werkstatt- und sonstige Dienstleistungen gemäß nachfolgender
Bestimmungen.
b) Für nicht
unbeheblich Mängel und nachgewiesene Sorgfaltspflichtiverletzung kommen
wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung
auf.
Ein Wandlungs- oder
Minderungsanspruch ist nur gegeben, wenn nach unserer Entscheidung
Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen kann.
c) Unsere Angaben
zum Liefer- und Leistungsgegenstand, zum Verwendungszweck usw. (z.B.
Maße, Gewicht, Härte, Leistung, Gebrauchswerte usw.) stellen lediglich
Beschreibungen usw. und keine zugesicherten Eigenschaften dar: sie sind
nur als annährend zu betrachen. Branchenübliche Abweichungen müssen wir
uns vorbehalten, dasselbe gilt bei Kauf auf Probe, Muster oder
entsprechend früherer Lieferungen.
d) Für gebrauchte Waren besteht keine Gewährleistungspflicht.
e) Soweit unsere
Leistung in der Erteilung von Beratung, sonstiger Hilfestellung bei der
Lösung technischer Probleme oder ähnlichem besteht, wird diese von
geschulten Fachkräften nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt,
jedoch ohne Verbindlichkeit. Eine Gewähr können wir insofern nicht
übernehmen.
f)
Gewährleistungsansprüche müssen spätestens innerhalb 10 Tagen nach
Erbringen der Leistung bei uns schriftlich spezifiziert werden.
g)
Warenrücksendungen, ohne unsere schriftliche aufforderung, verpflichten
uns auch im Falle der Gewährleistung nicht zur Gutschrift.
h)
Gewährleistungsansprüche haben auf die Zahlungsverpflichtung des
Bestellers keine aufschiebende Wirkung. Beanstandete Waren sind zu
unserer Verfügung zu halten und mit Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmannes zu behandeln.
i)Gewährleistungsansprüche
werden nciht anerkannt, wenn - nach Verlassen unseres Hauses - der
Schaden darauf zurückzuführen ist, daß die Waren von dritter Seite nicht
sachgemäß repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden * die
Waren überlastet oder die für sie zugelassene Höchstbelastung
überschritten wurde * die Waren einem anderen Verwendungszweck als
vorgesehen zugeführt die Bedienungsanleitung nicht beachtet oder als
allgemein bekannt veraussetzbare Regeln mißahctet wurden * der Besteller
mit seinen Zahlungen im Verzug ist * die Beanstandung auf unrichtige
Bestellung oder einen sonstigen Fehler des Kunden zurückzuführen ist.
7. Haftumfang
a) Ersatzansprüche
aller Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, auch solche aus
Verschulden bei Vertragsverhandlungen, positiver Forderungsverletzung
oder unerlaubter Handlung, insbesondere auch im Zusammenhang mit unserer
Beratung (in Wort, Bild, Schrift, Versuchen oder in sonstiger Weise),
gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungshilfen oder
Betriebsangehörige sind ausgeschlossen, es sei denn, daß uns eigener Vorsatz oder grobes Verschulden zur Last fallt.
b) Jede Abtretung von Ansprüchen, gleich welcher Art, ist nur mit unserer ausdrücklichen Einwilligung zulässig.
8. Zahlungsbedinungen
a) Unsere Rechungen sind bei Erfüllung sofort in bar fällig. Versendung erfolgt nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme,
es sei denn, es wäre Abwichendes ausdrücklich vereinbart.
b) Nach unserer Wahl
gewähren wir gewerblichen Großabnehmern bei laufender
Geschäftsverbindung ein Netto-Zahlungsziel von 30 Tagen. Ein Skontoabzug
in Höhe von 2% ist bei Sofort-Barzahlung innerhalb 8 Tagen möglich. Bei
Wechselzahlung entfällt die Möglichkeit des Skontoabzuges.
c) Nach dem auf der
Rechnung ausgedruckten Zahlungsziel triff ohne Mahnung Verzug ein (§ 284
Abs. 21 BGB). Dies gilt auch bei ausnahmeweise vereinbarten
Barzahlungsnachlässen oder Skonti, solche entfallen wenn der
Besteller nicht unsere Forderungen insgesamt erfüllt hat, ebenso wenn im
Zeitpunkt der Zahlung andere fällige Forderungen offenstehen.
d) Teillieferungen werden gesondert berechnet und sind entsprechend den vorstehenden Bedingungen zu zahlen.
e) Zur Hereinnahme
von Schecks und Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Wechsel nehme wir
nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit herein. Schecks und
Wechsel wenden erst nach Einlösen gutgeschrieben. Für rechtzeitge
Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr Diskont-,
Protest- und Einzugspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
f) Bei
Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe
von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vor
Mahngebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
g) Besteller, die
uns nicht bekannt sind, beziehungsweise die mit uns noch nicht
gearbeitet haben, müssen wir um Vorauskasse bei Versandbereitschaft
unter Gewährung von 3% Skonto bitten.
h) Es werden keine
Abzüge auf unseren Rechnungen anerkannt außer, wenn unsere Gutschrift
vorliegt oder unser voheriges schriftliches Einverständnis.
i) Kommt der
Besteller in Zahlungsverzug, behalten wir uns vor, bezüglich sonstiger
Verträge, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, sowie
nach einer Nachfrist von 1 Woche von diesen Verträgen zurückzutreten
oder Schadensersatz wegen nicht erfüllung zu verlangen.
j) Wir sind
berechtigt, gegen unsere Rechnungslegung, Kontoauszüge,
Kontenabstimmungen usw. müssen schriftlich und innerhalb einer
Ausschlußfrist von 4 Wochen nach Zugang des Betreffenden Schriftstücks
abgesandt werden. Erfolgt keine firstgerechte Einwendung, so gilt dies
als Genehmigung der Rechnungssumme, des Saldos usw.
9. Erfüllungsort/Gerichtsstand
a) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz
b) Ausschließlicher
Gerichtsstand, und zwar auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozeß
ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
für beide teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung nach unserer Wahl das Amtsgericht
Bielefeld oder das Landgericht Bielefeld.
10. Preise
a) Preise gelten im
Bereich der Bundesrepublik Deutschland und sind freibleibend. Sie
verstehen sich ohne Mehrwersteuer, die gesondert in Rechnung gestellt
wird.
11. Legierungszuschläge und Zuschläge für Rohstoffe
a)
Legierungszuschläge berechen wir bei HSS-Schneidwerkzeugen, Teilen aus
V2A, V4A sowie Messing und Kupfer zu den gültigen Tagespreisen