Allgemeine Geschäftsbedingungen

  

1. Allgemeines
  

a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Angebote, Lieferungen, Zahlungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Geschäftspartnern rechtsverbindlich. Diese AGB gelten auch für alle Rechtsgeschäfte, die während der bestehenden Geschäftsverbindung ohne nochmalige Beifügung der Bedingungen oder ohne abgermaligen Hinweis darauf durchgeführt werden.

Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen seitens unserer Geschäftspartner, telefonische und mündliche Abmachungen, auch unserer Vertreter, sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

b) Sind diese AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleiben der Vertrag sowie die Bedingungen selbst im übrigen gleichwohl wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteilgeworden oder unwirksam sind gelten diese durch die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften ersetzt.

c) Wir sind berechtigt, sämtliche Daten über den Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, die wir um Zusammenhang mit der Geschätsverbindung vom Auftraggeber selbst oder von Dritten erhalten.

 
2. Angebot
  
a) Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Maßgebend sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise, soweit nicht kraft zwingender Gesetzesvorschrift anders gilt. Die Preise verstehen sich ab Lager oder Lieferwerk und schließen die Kosten für Verpackung, Fracht, Auf- und Abladen, Transport, Versicherung, Aufstellung. Montage und Inbetriebnahme sowie Bedienungsanweisung nicht ein.

b) Unser Mindestrechnungsbetrag beträgt 75,.Euro. Sollten auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers kleinere Mengen zum Versand kommen, behalten wir uns die Berechnung eines Mindermengenzuschlags vor.

3. Lieferung
  
a) Liefertermine und -fristen beginnen erst nach Klarlegung aller Einzelheiten des Auftrages,
Bestätigung durch uns sowie dem Eingang eventuell vereinbarter Anzahlungen, Vorauskassen oder ähnlichem
b) Feste Leistungszeiten gelten nur dann als vereinbart, wenn sie in der schriftlichen Auftragsbestätigung zugesichert sind.
c) Bei Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, aussperrung oder unverschuldete Betriebstörung (auch bei unseren Zulieferern) verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum bis zu Behebung der Störung. Nach unserer Wahl können wir in einem solchen Fall auch unter Ausschluß jedweder Ersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten. Gegenüber Kaufleuten usw. sind wir auch zum teilweisen Rücktritt in denselben Weise berechtigt. d) In allen übrigen Fällen eines von uns zu vertretenden Leistungsverzuges kann der Kunde nach furchlosem Ablauf einer Nachfrist von 3 Monaten vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfrist muß schriftlich mit Einschreiben gesetzt werden un beginnt mit dem nachgewiesenen Zugang des Nachfristverlangens bei uns.

e) Auf Abruf bestellte Waren sind innerhalb der verinbarten Frist abzunehmen und vereinbarungsgemäß zu bezahlen.

f)  Zu teillieferungen sind wir ohne besondere Verinbarung jederzeit berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

g) Wir behalten uns handelsübliche oder unter Beachtung üblicher Sorgfalt technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen oder chemischen Großen einschließlich Farben, Maße, Gewichte und Mengen vor, auch gegenüber Vorlagenmustern. Mehr- oder Minderleistungen sind, soweit es sich um Anfertigungen oder vorverpackte Seirenwaren handelt, bis zu 10 % der Bestellmenge zulässig.

h) Wir behalten uns das Rech vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen an bereits ausgefliefertern Produkten vorzunehmen.

i)  Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl ab Lagerort Bielefeld bzw. ab Lieferwerk. Die Waren reisen auf Gefahr des Bestellers, unabhängig vom Ort der Versendung und deren Art. Die Gefahr geht mit der Absendung auf den Kunden über, auch wenn der Versand - gleichgültig auf wessen Kosten - von uns wirksam übernommen wurde. Versicherungen aller Art gegen Schäden, Lieferlisten etc. erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers. Die Kosten hierfür gegen zu seinen Lasten.

Muster werden nur gegen Berechnung geliefert und nicht zurückgenommen.

k) Die Lieferung erfolgt stes, wenn kein besonderer Wunsch geäußert wird, auf dem nach unserm Ermessen günstigsten Transportweg.Die Kosten hierfür werden von uns nicht übernommen. Die Wahl des günstigsten Transportmittels erfolg nach bestem Wissen, eine Gewähr für den billigsten Weg wird nicht übernommen. Kosten am Empfangsort, wie Rollgeld, werden von uns in keinem Fall übernommen. Die Wahl des günstigsten transportmittels erfolgt stets, wenn kein Bonderer Wunsch geäußert wird, und auf dem nach unserem Ermessen günstigsten Transportweg. Die Kosten hierfür werden von uns nicht übernommen. Die Wahl des günstigsten Transportmittels erfolgt nach dem bestem Wissen, eine Gewähr für den billigsten Weg wird nicht übernommen. Kosten am Epfangsort, wie Rollgeld, werden von uns in keinem Fall übernommen. Dieses gilt auch dann, wenn der Besteller für Bahnsendungen am Empfangsort Selbstabholer ist, die Sendung aber durch Speditionsvermittlung per LKW verladen wird.

l)  Die Rücknahme verkaufter einwandfreier Ware ist ausgeschlossen. Sofern wir ausnahmsweise Waren zurücknehmen, wird der am Tage der Rücknahme gültige Nettopries oder eventuell niedrige Verkaufspreis des Liefertages unter Abzuug der enstehenden Kosten für Bearbeitung zur Verrechnung mit einem anderen Bezug gutgeschrieben.

m) Rücksendungen können nur nach vorheriger Zustimmung durchgeführt werden. In diesem Falle muß der Rückversand frank erfolgen. Es können nur Orginalverpackungen gutgeschrieben werden.

 

4. Schutzrechte
  
Zeichnungen, Entwürfe und Unterlagen, besonders zur Erarbeitung technischer Lösungsvorschläge, darf der Empfänger irgendwelchen dritten Personen, inbesondere Konkurrenzfirmen, nicht bekanntgeben. Zuwiderhandlungen verpflichten zum vollen Schadensersatz und berchtigen uns zum vollen Rücktritt von allen mit dem Empfänger irgendwelchen dritten Personen, insbesondere Konkurrenzfirmen, nicht bekanntgeben. Zuwiederhandlungen verpflichten zum vollen Schadensersatz und berechtigen uns zum vollen Rücktritt von allem mit dem Empfänger geschlossenen Lieferverträgen. Zu dem Angebot gehörende Zeichnungen, Unterlagen und Muster sind sofort zurückzugeben, wenn das Angebot nicht zu Auftragserteilung führt.
Es ist ausschließlich Sache des Bestellers, sich darüber zu versichern, ob die uns in Auftrag gegebenen Gegennstände nicht Schutzrechte Dritter verletzten. Demgemäß hat uns der Besteller in allen Fällen für Ansprüche schadlos zu halten die uns bei der Ausführung des Auftrages von seiten Dritter Verletzung von Schutzrechten erwachsen. Unsere Katalogausgabe steht unter urheberrechtlichem Schutz. Das Manuskript und die Abbildungen sind unser Eigentum. Nachdruck, auch auszugsweise, sowie die fotografische Verwendung für anderweite Zwecke ist nur mit unserer ausdrücklichen und schriftlichen Genhmigung gestattet. Verstoße hiergegen berechtigen uns zu Schadensersatzansprüchen.
  
5. Eigentumsvorbehalt
  
a) Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur volltständigen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der künftig erst enstehenden Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung. Sie darf weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden.
b) Der Besteller hat bei Pfändungsersuchen Dritter auf unser Eigentum hinzuweisen und uns nach erfolgter Pfändung unverzüglich Mitteilung zu machen.
Der Besteller  ist berechtigt, die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die hierbei entandenen
Forderungen, einschließlich etwaiger Neben- und Sicherheitsregelungen tritt er bereits jetzt an uns ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware unbearbeitet oder verarbeitet und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherheitsregelungen tritt er bereits jetzt an uns ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware unbearbeitet oder verarbeitet und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung unserer Ansprüche in Höhe der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Bei verarbeitung mit nicht uns gehörenden Waren durch den Besteller steht uns das Eigentum an der neuen Ware zu, in dem Forderungen gegenüber Dritten usw. zu geben und alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
c) Stellt sich nach Lieferung heraus daß unser Vergütungsanspruch wegen Vermögensverfalls des Bestellers oder in sonstiger Weise (insbesondere bei innerhalb der letzten zwei Jahre vor Lieferung erfolgter Eintragung in das Schuldnerverzeichnis, Anträgen auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichverfahrens) ernsthaft gefährdet ist, können wir wahlweise Rücktritt vom Vertrag erklären Sicherheitsleistungen oder Sofortkasse verlangen. Bei Rücktritt entfallen jedwede Ansprüche des Kunden. Verlangen wir Sicherheit oder Sofortkasse, so verlängert sich die Leistungszeit automatisch um den Zeitraum, bis die angefordere Leistung endgültig zu unserer uneingeschränkten verfügung steht.
d) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere durch Rücknahme der Ware, die im Falle des Zahlungsverzuges oder der Gefährung unsereres Eigentumsanspruches zulässig ist, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet. Unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Bestellers sind wir berechtigt, die zurückgenommene Ware freihändig bestens zu verkaufen und den Erlös gutzuschreiben oder Verrechnung zu Markt-oder Ankaufswert abzüglich Bearbeitungskosten vorzunehmen.
 
6. Gewährleistung
  
a) Wir leisten für die von uns gelieferten Erzeugnisse Gewähr gemäß den Bedingungen unserer Vorlieferanten; für Handelsware, Eigenzeugnisse, Werkstatt- und sonstige Dienstleistungen gemäß nachfolgender Bestimmungen.
b) Für nicht unbeheblich Mängel und nachgewiesene Sorgfaltspflichtiverletzung kommen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung auf.
Ein Wandlungs- oder Minderungsanspruch ist nur gegeben, wenn nach unserer Entscheidung Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen kann.
c) Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand, zum Verwendungszweck usw. (z.B. Maße, Gewicht, Härte, Leistung, Gebrauchswerte usw.) stellen lediglich Beschreibungen usw. und keine zugesicherten Eigenschaften dar: sie sind nur als annährend zu betrachen. Branchenübliche Abweichungen müssen wir uns vorbehalten, dasselbe gilt bei Kauf auf Probe, Muster oder entsprechend früherer Lieferungen.
d) Für gebrauchte Waren besteht keine Gewährleistungspflicht.
e) Soweit unsere Leistung in der Erteilung von Beratung, sonstiger Hilfestellung bei der Lösung technischer Probleme oder ähnlichem besteht, wird diese von geschulten Fachkräften nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt, jedoch ohne Verbindlichkeit. Eine Gewähr können wir insofern nicht übernehmen.
f) Gewährleistungsansprüche müssen spätestens innerhalb 10 Tagen nach Erbringen der Leistung bei uns schriftlich spezifiziert werden.
g) Warenrücksendungen, ohne unsere schriftliche aufforderung, verpflichten uns auch im Falle der Gewährleistung nicht zur Gutschrift.
h) Gewährleistungsansprüche haben auf die Zahlungsverpflichtung des Bestellers keine aufschiebende Wirkung. Beanstandete Waren sind zu unserer Verfügung zu halten und mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln.
i)Gewährleistungsansprüche werden nciht anerkannt, wenn - nach Verlassen unseres Hauses - der Schaden darauf zurückzuführen ist, daß die Waren von dritter Seite nicht sachgemäß repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden * die Waren überlastet oder die für sie zugelassene Höchstbelastung überschritten wurde * die Waren einem anderen Verwendungszweck als vorgesehen zugeführt die Bedienungsanleitung nicht beachtet oder als allgemein bekannt veraussetzbare Regeln mißahctet wurden * der Besteller mit seinen Zahlungen im Verzug ist * die Beanstandung auf unrichtige Bestellung oder einen sonstigen Fehler des Kunden zurückzuführen ist.
  
7. Haftumfang
  
a) Ersatzansprüche aller Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, auch solche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, positiver Forderungsverletzung oder unerlaubter Handlung, insbesondere auch im Zusammenhang mit unserer Beratung (in Wort, Bild, Schrift, Versuchen oder in sonstiger Weise), gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungshilfen oder Betriebsangehörige sind ausgeschlossen, es sei denn, daß uns eigener  Vorsatz oder grobes Verschulden zur Last fallt.
b) Jede Abtretung von Ansprüchen, gleich welcher Art, ist nur mit unserer ausdrücklichen Einwilligung zulässig.
 
8. Zahlungsbedinungen
  
a) Unsere Rechungen sind bei Erfüllung sofort in bar fällig. Versendung erfolgt nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme,
es sei denn, es wäre Abwichendes ausdrücklich vereinbart.
b) Nach unserer Wahl gewähren wir gewerblichen Großabnehmern bei laufender Geschäftsverbindung ein Netto-Zahlungsziel von 30 Tagen. Ein Skontoabzug in Höhe von 2% ist bei Sofort-Barzahlung innerhalb 8 Tagen möglich. Bei Wechselzahlung entfällt die Möglichkeit des Skontoabzuges.
c) Nach dem auf der Rechnung ausgedruckten Zahlungsziel triff ohne Mahnung Verzug ein (§ 284 Abs. 21 BGB). Dies gilt auch bei ausnahmeweise vereinbarten Barzahlungsnachlässen oder Skonti, solche entfallen wenn der Besteller nicht unsere Forderungen insgesamt erfüllt hat, ebenso wenn im Zeitpunkt der Zahlung andere fällige Forderungen offenstehen.
d) Teillieferungen werden gesondert berechnet und sind entsprechend den vorstehenden Bedingungen zu zahlen.
e) Zur Hereinnahme von Schecks und Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Wechsel nehme wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit herein. Schecks und Wechsel wenden erst nach Einlösen gutgeschrieben. Für rechtzeitge Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr Diskont-,
Protest- und Einzugspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
f) Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vor Mahngebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
g) Besteller, die uns nicht bekannt sind, beziehungsweise die mit uns noch nicht gearbeitet haben, müssen wir um Vorauskasse bei Versandbereitschaft unter Gewährung von 3% Skonto bitten.
h) Es werden keine Abzüge auf unseren Rechnungen anerkannt außer, wenn unsere Gutschrift vorliegt oder unser voheriges schriftliches Einverständnis.
i) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, behalten wir uns vor, bezüglich sonstiger Verträge, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, sowie nach einer Nachfrist von 1 Woche von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen nicht erfüllung zu verlangen.
j) Wir sind berechtigt, gegen unsere Rechnungslegung, Kontoauszüge, Kontenabstimmungen usw. müssen schriftlich und innerhalb einer Ausschlußfrist von 4 Wochen nach Zugang des Betreffenden Schriftstücks abgesandt werden. Erfolgt keine firstgerechte Einwendung, so gilt dies als Genehmigung der Rechnungssumme, des Saldos usw.
  
9. Erfüllungsort/Gerichtsstand  
 
a) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz
b) Ausschließlicher Gerichtsstand, und zwar auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozeß ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung nach unserer Wahl das Amtsgericht Bielefeld oder das Landgericht Bielefeld.
  
10. Preise 
 
a) Preise gelten im Bereich der Bundesrepublik Deutschland und sind freibleibend. Sie verstehen sich ohne Mehrwersteuer, die gesondert in Rechnung gestellt wird. 
 
11. Legierungszuschläge und Zuschläge für Rohstoffe
  
a) Legierungszuschläge berechen wir bei HSS-Schneidwerkzeugen, Teilen aus V2A, V4A sowie Messing und Kupfer zu den gültigen Tagespreisen